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WIR SIND EINE WAHLPRAXIS!

Termin: 

Bitte vereinbaren Sie Ihren ersten Behandlungstermin telefonisch (0043 660 616 0660). Sollte das Telefon nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie so bald als möglich zurück. Sie haben auch die Möglichkeit uns ein Email zu schreiben (therapie@physias.at).

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihren Verordnungsschein, sowie die betreffenden ärztlichen Befunde mit.

Überweisungsschein:

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem behandelnden Arzt (Fach- bzw. Hausarzt) erforderlich. Darauf sind Diagnose, Therapiemaßnahmen, sowie die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungszeit aufgelistet.

Bewilligung der Physiotherapie durch Ihre Krankenversicherungsanstalt:

Eine Überweisung der ÖGK muss bis 2025 nicht vor Therapiebeginn genehmigt werden. Sollte bei einer anderen Krankenkasse eine Genehmigung erforderlich sein, übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie!

 

Abrechnung:

Nach Abschluss Ihrer verordneten Therapien erhalten Sie von uns eine Rechnung über die durchgeführten Behandlungen. Nach Einzahlung können Sie die Originalrechnung gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung und dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis als Wahltherapie geführt wird und die Krankenkassen somit nur einen Teilbetrag der anfallenden Therapiekosten übernehmen. Die Höhe dieses Betrages hängt von den jeweiligen Tarifen, von der Therapiedauer und der Art der Behandlung ab. 

Private Unfall- und/oder Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Differenzbetrag, sofern die verordneten Therapien durch die Versicherungen abrechenbar sind. Bitte um vorherige Rücksprache mit Ihrem Versicherungsvertreter!

Terminabsage:

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Sie können dies auch gern über den Anrufbeantworter, per E-Mail, SMS oder Whats app an die Nummer Ihres zuständigen Therapeuten tun. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, leider in Rechnung gestellt werden müssen.

 

 

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